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Recht

Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH)
- Richtlinie 92/43/EWG -



Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ist ein Abkommen der Europäischen Union zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen auf europäischer Ebene. Hier werden grenzübergreifende Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt geregelt.

Mit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) 1998 wurde die FFH-Richtlinie im Abschnitt 2 §§ 19a bis 19f (Europäisches Netz „Natura 2000“) sowie im Artenschutz in Deutschland juristisch verankert

"Bedeutung für die Praxis"
In diesem Tutorial werden hauptsächlich die Auswirkungen der Gesetze auf den Fall eines Wildtierfundes und die rechtlichen Konsequenzen für den Finder/ die Finderin genauer beschrieben.
Die hier ausschnittsweise zitierten Gesetze haben deutlich weitreichendere Auswirkungen auf den Schutz der Wildtiere und deren Lebensräume!

Anhang I
  • "natürliche Lebensräume, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen (Listung von Lebensraumtypen)"

    Anhang I listet die natürlichen Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse auf, die in der EU als schützenswert anerkannt sind. Diese Lebensräume sind von Bedeutung, weil sie bedroht oder selten sind, eine hohe biologische Vielfalt aufweisen oder für das Überleben bestimmter Arten von entscheidender Bedeutung sind.
    Anhang I bildet die Grundlage für die Einrichtung des Natura 2000-Netzwerks, eines europaweiten Netzwerks von Schutzgebieten.
    Anhang I umfasst die Lebensraumtypen, Prioritäre Lebensraumtypen und ein spezielles Kodierungssystem.
    Hier zwei Beispiele für das Kodierungssystem:
    3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation von Magnopotamion oder Hydrocharition: Diese Seen sind reich an Nährstoffen und unterstützen eine Vielzahl von Wasserpflanzen und Tieren.
    7110 Aktive Hochmoore: Diese Lebensräume sind besonders empfindlich und wichtig für den Wasserhaushalt und das Klima.
  • Bedeutung für die Praxis?
  •  Somit können bestimmte Regionen Deutschlands, auf Grundlage dieser Definitionen, unter besonderen Schutz gestellt werden. Hier zwei Beispiele:
    1. Wattenmeer
    2. Lüneburger Heide

Anhang II
  • "Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen (Gebietsschutz für Lebensräume bestimmter Arten)."

    Anhang II umfasst eine Vielzahl von Arten, die in ganz Europa vorkommen, einschließlich Deutschland. Die Arten in diesem Anhang sind in verschiedenen Taxa gruppiert, darunter Säugetiere, Reptilien, Amphibien, Fische, Insekten, Mollusken, sowie Pflanzenarten.

    In Deutschland erfolgt die Umsetzung durch die Ausweisung von Gebieten, die speziell darauf ausgelegt sind, den Schutz und die Erhaltung der in Anhang II aufgeführten Arten zu gewährleisten.
  • Bedeutung für die Praxis?
  • Dies hat zur Folge, dass Schutzgebieten geschaffen und die Durchführung spezifischer Erhaltungsmaßnahmen, um die Populationen dieser Arten zu sichern durchgeführt werden.
    Hier einige Bespiele:
    Fischotter, Biber, Europäische Wildkatze, Fledermäuse

Anhang IV
  • Streng zu schützende Tier- und Pflanzenarten (Artenschutzregelungen und Ausnahmeregelungen)

    Dieser Anhang umfasst streng geschützte Tier- und Pflanzenarten, die besondere Maßnahmen erfordern, um ihren Erhaltungszustand zu sichern. Diese Arten sind in der Regel bedroht, selten oder endemisch und haben daher einen besonderen Bedarf an Schutzmaßnahmen.
  • Bedeutung für die Praxis?
  • Für diese Arten müssen gezielte Schutzmaßnahmen getroffen werden. Dies hat Auswirkungen auf den Naturschutz:
    1. Habitatmanagement: Schutz und Pflege der Lebensräume, um den spezifischen Anforderungen der Arten gerecht zu werden,
    2. Überwachung und Forschung: Regelmäßiges Monitoring der Populationen und Lebensräume, um Veränderungen zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu planen.
    3. Renaturierung: Wiederherstellung und Verbesserung von Lebensräumen, die durch menschliche Aktivitäten beeinträchtigt wurden.